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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit hat das Ziel Anwendungen und Präsentationen in Form von Webseiten, Dokumenten oder medialen Elementen (Bilder, Video, Audio) möglichst einem großen Nutzerkreis zu erschließen. Die Anforderungen können grundsätzlich auf alle Inhalte und Darstellungsformen angewendet werden und finden durch diese grobe Beschreibung keine Einschränkung, so wird Barrierefreiheit auch bei der Architektur berücksichtigt um durch ebenerdige Zugänge und Fahrstühle auch gehbehinderten die Räumlichkeiten zu erschließen.

Bemühungen Etwas barrierefrei zu gestalten können auf mehreren Ebenen stattfinden, meist wird die erste der nachfolgend genannten Möglichkeiten am stärksten mit der Barrierefreiheit in Verbindung gebracht:

  1. Der Inhalt medialer Darstellungen kann mit Screenreadern und Textbrowsern leicht erfasst werden. In erster Linie sollen Internetseiten dadurch Personen zugänglich gemacht werden, die aufgrund körperlicher Einschränkungen (z.B. Sehschwäche) auf die alternative Ausgabe angewiesen sind.
  2. Die Inhalte werden in die für den Nutzerkreis wichtigsten Sprachen übersetzt. Die Benutzer haben somit - je nach Qualität und Umfang der Übersetzungen - weitgehend uneingeschränkten Zugang zu den Informationen, ohne daß Übersetzungsprobleme oder Unkenntnis der Sprache die Erlangung der notwendigen Informationen verhindern oder beeinträchtigen.
  3. Die Berücksichtigung weiterer alternativer Ausgabegeräte wie Mobiltelefone, PDAs, etc. baut eine technische Barriere ab, die z.B. durch die Größe des Layouts oder einer reduzierten Farbdarstellung gegeben ist. Bei Internetseiten ermöglichen alternative Stylesheets und eventuell auch spezielle Templates eine Seitengestaltung für kleinere Bildschirme bzw. Displays.
  4. Inhalte können in alternativen Dokumentformaten angeboten werden. Bei Webseiten kann man für multimediale Inhalte beschreibende Texte hinterlegen, es können aber auch eigenständige oder ergänzende Dokumente (z.B. im RTF-, PDF-, oder DOC-Format) angeboten werden.
  5. Texte sollten so einfach wie möglich formuliert werden, um Personen mit geringer Bildung, Konzentrationsschwächen und geistiger Behinderung nicht auszuschließen.

Die Berücksichtigung der angesprochenen Punkte kann in Auswahl und Umfang je nach Nutzerkreis der Inhalte stark variieren, der erste Punkt hat meistens Priorität, allerdings ist dies je nach Art der Inhalte und Zielgruppe individuell abzuwägen. Öffentliche Träger sind durch die BITV bei der Auswahl und Umsetzung natürlich weniger frei als Firmen oder Privatpersonen.

Standards:
WAI-Richtlinien des W3C: Deutsch | English

Verordnungen / Gesetze:
Deutsche BITV: BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz)

Links:

Wettbewerb:

BIENE - Barrierefreies Internet (jährliche Preisverleihung)

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